Förderprogramme
Sie besuchen den Verwaltungslehrgang II? Sie bezahlen die Weiterbildung selbst? Dann schauen Sie doch mal auf die hier aufgeführten staatlichen Förderprogramme.
Sie besuchen den Verwaltungslehrgang II? Sie bezahlen die Weiterbildung selbst? Dann schauen Sie doch mal auf die hier aufgeführten staatlichen Förderprogramme.
Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), das so genannte Aufstiegs-BAföG (vormals Meister-BAFöG), existiert seit 1996 und verfolgt die Ziele, Teilnehmende an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen, unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit/Teilzeit, schulisch/außerschulisch, mediengestützt/Fernunterricht). Das Aufstiegs-BAföG unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses. Grundlage für das Aufstiegs-BAföG ist das Aufstiegfortbildungsförderungsgesetz.
Informationen zu den Fördervoraussetzungen und dem Förderumfang finden Sie auf der Internetseite https://www.aufstiegs-bafoeg.de.
Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung – Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB gGmbH) koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des BMBF die bundesweite Durchführung.
Das Weiterbildungsstipendium wird für einen festen Zeitraum gewährt. Es beginnt mit dem Tag der Aufnahme in das Programm und gilt für das Aufnahmejahr und für zwei Folgejahre. Als Stipendiat können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 8.700 Euro beantragen. Das sind jährlich 2.900 Euro bei einem Eigenanteil von 10 %. Der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag von 8.700 Euro. Förderfähige Kosten sind die Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten und notwendige Arbeitsmittel. Zusätzlich kann einmalig im ersten Förderjahr ein sog. IT-Bonus von maximal 250 Euro beantragt werden.
Als Nachweis über eine derartige Qualifikation dient entweder die Note der Abschlussprüfung (Durchschnittsnote mindestens 1,9 bzw. 87 Punkte (IHK) oder 13,05 Punkte (S.I.N.N)), die erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (mindestens Platz 3) oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule.
Achtung: Wenn Sie eines dieser Kriterien erfüllen, garantiert Ihnen dies nicht automatisch die Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung. Liegen mehr Bewerbungen vor als Stipendienplätze zur Verfügung stehen, entscheidet ein Auswahlverfahren.
Bis zu zwei Lehrgangsteilnehmende pro Jahrgang können gefördert werden. Als zuständige Kammer entscheidet das Studieninstitut über die Anträge, die vor Lehrgangsbeginn und bis zum 15. September eingereicht werden müssen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Stiftung Begabtenförderung www.weiterbildungsstipendium.de.
Für die hier dargestellten Informationen übernimmt das Studieninstitut Niederrhein keine Gewähr. Es gelten die aktuellen Förderbedingungen der jeweiligen Anbieter.