Verwaltungslehrgang I

Aufgrund der Neuordnung des Verwaltungslehrgangs I besteht dieser nun aus einem Basislehrgang mit rund 150 Unterrichtsstunden und einem Aufbaulehrgang mit rund 400 Unterrichtsstunden.

Inhalte

  1. Einführung in das öffentliche Recht
  2. Betriebs-/Finanz- und wirtschaftliche Kompetenzen
  3. Methoden und Sozialkompetenzen

In den vorgenannten Themenfeldern sind während des Basislehrgangs zwei, im Aufbaulehrgang acht Lehrgangsnachweise zu erbringen.

Basislehrgang

Der Basislehrgang umfasst rund 150 Unterrichtsstunden, in denen die wesentlichen Grundlagen vermittelt werden. Neben den rechtlichen Kompetenzen in den Fächern Staats- und Europarecht, Allgemeines Verwaltungsrecht und Kommunalrecht, werden Grundlagen der Verwaltungsorganisation und des Kommunalen Finanzmanagements sowie Sozialkompetenzen behandelt. Der Basislehrgang schließt mit zwei Leistungsnachweisen (Schwerpunkt Recht: 90 Minuten und Schwerpunkt  Betriebs- und Finanzwirtschaft: 60 Minuten) ab.

Aufbaulehrgang

Der sich an den Basislehrgang anschließende Aufbaulehrgang umfasst weitere 400 Unterrichtsstunden. Hier werden die rechtlichen und betriebs-finanzwirtschaftlichen Themen vertieft und das Wissen weiter ausgebaut und 8 Leistungsnachweise (Klausuren) verlangt.

Dauer

Der Basislehrgang beginnt voraussichtlich in den Herbstferien, der Aufbaulehrgang voraussichtlich im März des darauffolgenden Jahres. Die Dauer des Komplettlehrgangs (Basis- und Aufbaulehrgang) beträgt rund 18 Monate. Daran schließt sich die Abschlussprüfung an.

Ab 2026 werden die neuen Verwaltungslehrgänge I mit angepassten Unterrichtszeiten angeboten.

Der Unterricht findet künftig grundsätzlich

  • dienstags von 08:30 Uhr bis 12:50 Uhr online,
  • freitags von 12:05 Uhr bis 16:55 Uhr in Präsenz
  • und jeweils als Blockunterricht von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr in der ersten Oster- und Herbstferienwoche statt.

Prüfung

Die Abschlussprüfung (nach dem Aufbaulehrgang) besteht aus vier Prüfungsklausuren á 120 Minuten und einer praktischen Prüfung (Rollenspiel). Die Prüfungsnote setzt sich wie folgt zusammen:

  • Lehrgangspunktwert mit 30 v.H.
  • der Punktwert für die Leistungen in der schriftlichen Prüfung mit 50 v.H.
  • der Punktwert für die Leistungen in der praktischen Prüfung mit 20 v.H.

Nähere Angaben finden Sie in der Prüfungssatzung. Mit bestandener Prüfung wird die Berufsbezeichnung Verwaltungswirtin (TVöD) bzw. Verwaltungswirt (TVöD) verliehen.

Anmeldung

Die Anmeldung zum Lehrgang erfolgt entweder über die Anstellungsbehörde oder bei Selbstzahlenden durch die Anmeldende bzw. den Anmeldenden selbst, sofern sie bzw. er im öffentlichen Dienst beschäftigt ist.
Verwenden Sie dazu bitte den entsprechenden Anmeldevordruck.

Anfragen und Anmeldungen bitte an: sinn-lehrgaenge@si-niederrhein.de

Anmeldeschluss: 31.05. des laufenden Jahres

Zurzeit können wir aus Kapazitätsgründen keine Anmeldungen von Selbstzahlenden annehmen. Wir informieren an dieser Stelle wieder, sobald Anmeldungen möglich sind. Wir bitten um Verständnis!

Gebühren

Basislehrgang: € 1.150,–*
Aufbaulehrgang: € 2.600,–*
zzgl. Prüfungsgebühr (Abschlussprüfung):

*Die Verbandsversammlung setzt die Gebühren fest. Siehe Gebührensatzung.

Basis- und Aufbaulehrgänge können separat gebucht werden.

Mit Selbstzahlenden wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.

Wir sind für Sie da:

Katharina Borchard

Laufbahnlehrgänge und Verwaltungslehrgänge I

Telefon 02151 861394