
FW.3 Sonderrechte im Straßenverkehr für Rettungsdienst und Feuerwehr
Ziele/ Inhalte:
Bei der Blaulichtfahrt und insbesondere bei Fahrten in denen es um Leben und Tod geht, kommt es immer wieder zu Situationen, in denen sich die Frage stellt, ob die Nutzung der Sonder- und Wegerechte tatsächlich rechtlich zulässig war.
In diesem Seminar erhalten Sie Rechtssicherheit. Die Fakten und Ausnahmesituationen werden praxisnah dargestellt und sensibilisieren Sie für den professionellen Gebrauch von Sonder- und Wegerechten.
- Die §§ 35 und 38 StVO als Grundlage der Sonder- und Wegerechte
- Rechte und Pflichten des Fahrzeugfahrers
- Grenzen von Sonder- und Wegerechten
- Bearbeitung von Praxisbeispielen
- Wahrnehmungsprozess bei Fahrten mit Blaulicht und Sondersignal
- Rechtliche Konsequenzen von Pflichtverstößen
Diese Veranstaltung kann gem. Runderlass des MAGS vom 21.01.1997-V C 6-0717.8 als Anteil zur 30-stündigen Fortbildung des in der Notfallrettung und dem Krankentransport eingesetzten nichtärztlichen Personals nach §5 Abs. 5 RettGNRW (Neue Fassung §5 Abs. 4 RettGNRW) anerkannt werden. Pro Veranstaltungstag werden 4 Stunden angerechnet.
Zielgruppen: F / B alle Angehörigen der Feuerwehren und Rettungsdienste, die mit Sondersignal- und Blaulicht zum Einsatzort fahren
Veranstaltungsform: Seminar
Veranstaltungsleitung: Trainerkooperation Krefeld, Kommunikations- und Konfliktmanagement
Termin(e): 04.02.2021 von 09:00 – 13:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Grundsätzlich StudienInstitut NiederrheiN, Fliethstraße 67, 41061 Mönchengladbach
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte Ihrer Einladung
Gebühren: 95,00 EURO inkl. Seminarverpflegung (für Nichtgesellschafter FAN)