Fortbildungsangebot für Mitglieder der Architekten- und Ingenieurkammer

Hinweis für Mitglieder der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW:

Mitglieder der o.g. Kammern haben gemäß dem BauKaG die Verpflichtung, sich beruflich fortzubilden. Die Durchführung dieser Verpflichtung wurde durch die Fort- und Weiterbildungsverordnung konkretisiert.

Nachzuweisen sind 8 Unterrichtsstunden á 45 Min. aus einem Katalog verschiedener Fortbildungsthemen von durch die Architektenkammer bzw. Ingenieurkammer-Bau anerkannten Fortbildungsträgern. Die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung wird von den Kammern stichprobenhaft überprüft.

Die von der jeweiligen Kammer anerkannten Veranstaltungen sind durch einen entsprechenden Hinweis gekennzeichnet. Bei der Anmeldung bitten wir um Angabe Ihrer Mitgliedsnummer der Architekten- bzw. Ingenieurkammer.

Die betreffenden Veranstaltungen finden Sie hier.

Wir sind für Sie da:

Jamie Fischer

Seminarorganisation, Informationen und Auskünfte

Telefon 02151 861388

Heike Weshalowski

Programmplanung Hauptkatalog und Jobcenter

Telefon 02151 861376