Sie haben bereits an einem Online-Testverfahren vom StudienInstitut NiederrheiN teilgenommen und sind der Auffassung, dass Ihre Teilnahme erfolgreich gewesen ist?
Dann besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass das Ergebnis des ersten Tests auf den folgenden Test übertragen wird. Sie müssen dann nicht noch einmal das Verfahren durchlaufen.
Maßgeblich dafür ist, dass Ihnen die Möglichkeit im Einladungsschreiben unterbreitet wird und alle folgenden Voraussetzungen gegeben sind:
- wenn Sie bereits für den gleichen oder einen sehr ähnlichen Berufsabschluss bei einem anderen öffentlichen Arbeitgeber einen Test des S.I.N.N vollständig durchgeführt haben
- wenn Sie den damaligen Test innerhalb der letzten sechs Monate absolviert haben
- wenn die Frist der aktuellen Testeinladung noch nicht abgelaufen ist
Hinweis für schwerbehinderte Bewerbende:
Falls Sie bei dem Ersttest eine spezifische Anpassung aufgrund einer Schwerbehinderung (ab einem Grad der Behinderung von 50) oder einer erfolgten Gleichstellung mit Schwerbehinderten (nach dem Sozialgesetzbuch) erhalten haben, wird der Status für den Zweittest übernommen. Falls es bei dem Zweittest zu einer Abweichung des Status kommt d.h., dass Sie jetzt bspw. eine Anpassung benötigen, setzten Sie sich bitte vor der Kopie mit dem Support in Verbindung.