Der Nachteilsausgleich dient dazu, chancengerechte Prüfungsbedingungen für Prüfungsteilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung zu schaffen. Er stellt sicher, dass behinderungsbedingte Einschränkungen ausgeglichen werden, ohne die fachlichen Anforderungen der Prüfung zu verändern.
Er ist keine Bevorzugung, sondern eine Anpassung, um eine diskriminierungsfreie Prüfungsteilnahme zu ermöglichen.
Verfahren
Um einen Nachteilsausgleich gewähren zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Formloser Antrag an das Studieninstitut Niederrhein durch die betroffene Person selbst oder durch die gesetzliche Vertretung
- Nachweis einer chronischen Erkrankung oder anerkannten Behinderung,
- Nachweis der daraus resultierenden Beeinträchtigung, die die Darstellung des Leistungsvermögens erheblich einschränkt.
Der Antrag ist zu richten an: Frau Vanessa Bergmann (vanessa.bergmann@si-niederrhein.de)
Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden.