Grundausbildungslehrgang für Brandmeisteranwärterinnen und Brandmeisteranwärter

Die FeuerwehrAkademie Niederrhein (F.A.N) richtet zweimal jährlich einen Grundausbildungslehrgang für Brandmeisteranwärterinnen und Brandmeisteranwärter ein.

Der Beginn der 18-monatigen Ausbildung ist am 01.04. (Ausbildungsstandort BF Krefeld) und am 01.06. (Ausbildungsstandort BF Mönchengladbach) eines jeden Jahres.

Die 18 Monate unterteilen sich dabei in einen 5-monatigen Grundausbildungslehrgang, Wachpraktika, Rettungssanitäterausbildung, Sonderausbildungen (Strahlenschutz, Gefährliche Stoffe und Güter, Maschinistenausbildung, Drehleiterausbildung etc.), den Truppführerlehrgang und in die Laufbahnprüfung im letzten Monat.

Grundlage für den Brandmeisterlehrgang ist die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP1.2-Feu).

Weitere Informationen zu dieser Ausbildung und den Inhalten finden Sie unter www.azubi-niederrhein.de.