Informationen zum Zulassungsverfahren für den Verwaltungslehrgang II
Rechtsgrundlage für die Zulassung zum Verwaltungslehrgang II ist § 1 des 9. ÄndTV TVöD-NRW.
Danach ist zugelassen, wer sich mit Erfolg dem Zulassungsverfahren unterzogen hat. Nach Absatz 2 sind Beschäftigte vom Zulassungsverfahren befreit, die die Abschlussprüfung als Verwaltungsfachangestellte oder die Erste Verwaltungsprüfung (Verwaltungslehrgang I) mit sehr gut oder gut bestanden haben.
Beschäftigten, die bereits in die Entgeltgruppe 9b eingruppiert worden sind, ist gemäß Nr. 7 der Vorbemerkungen zu den grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen, alsbald die Möglichkeit zu geben, die Ausbildung und Prüfung nachzuholen. Hier entfällt dann ebenfalls das Erfordernis, sich einem Zulassungsverfahren unterziehen zu müssen.
Das Zulassungsverfahren besteht aus einem Test, zwei Klausuren, einer Gruppendiskussion sowie einem Kurzreferat.