Informationen zum Zulassungsverfahren für den Verwaltungslehrgang II

Rechtsgrundlage für die Zulassung zum Verwaltungslehrgang II ist § 1 des 9. ÄndTV TVöD-NRW.

Danach ist zugelassen, wer sich mit Erfolg dem Zulassungsverfahren unterzogen hat. Nach Absatz 2 sind Beschäftigte vom Zulassungsverfahren befreit, die die Abschlussprüfung als Verwaltungsfachangestellte oder die Erste Verwaltungsprüfung (Verwaltungslehrgang I) mit sehr gut oder gut bestanden haben.

Das Zulassungsverfahren besteht aus einem Test, zwei Klausuren, einer Gruppendiskussion sowie einem Kurzreferat.

Test

Der Test umfasst Testaufgaben zum logischen Denken in Zusammenhängen sowie zu den Fähigkeiten Sprache und Zahlen im Berufsalltag einzusetzen und konzentriert zu arbeiten. Der Test wird in Form eines standardisierten Eignungstests durchgeführt.

Klausuren

Die beiden Klausuren (praktische Fälle) sind mit einer Bearbeitungszeit von je 180 Minuten angesetzt. Die Klausuren sind mit Hilfe von gesetzlichen oder/und ortsrechtlichen Vorschriften sowie einem ausreichenden Maß an Verwaltungserfahrung zu lösen.

Diskussion

Die Gruppendiskussion wird zu einem aktuellen Thema von allgemeinem Interesse durchgeführt.

Kurzreferat

Das ca. 5-minütige Kurzreferat wird zu einem aktuellen Verwaltungsthema gehalten. Die Vorbereitungszeit beträgt 10 Minuten.

Der Prüfungsausschuss erarbeitet seine Eignungsprognose (besonders geeignet/geeignet/bedingt geeignet/nicht geeignet) für die Zulassung auf der Grundlage der Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten und des Tests unter Einbeziehung des persönlichen Eindrucks, den er von der Bewerberin bzw. dem Bewerber gewinnt.

Die Zulassung ist zu versagen, wenn
a) beide Arbeiten geringer als „ausreichend“ bewertet sind,
b) eine Arbeit geringer als „ausreichend“ bewertet ist und kein Ausgleich durch die andere Arbeit oder den Test erreicht wird.

Ein Ausgleich ist bei einer mit „ungenügend“ bewerteten Arbeit erreicht, wenn die andere Arbeit oder der Test mindestens mit „gut“ bewertet wird. Bei einer mit „mangelhaft“ bewerteten Arbeit ist bei der anderen Arbeit oder dem Test mindestens die Note „befriedigend“ zu erzielen.

Das Zulassungsverfahren kann im Falle des Misserfolges nur einmal wiederholt werden. Die Teilnahme am Zulassungsverfahren ist kostenpflichtig.

Zur Vorbereitung auf das Zulassungsverfahren bietet das S.I.N.N einen kostenpflichtigen modularen Vorbereitungslehrgang an, der die Module „Allgemeines Verwaltungsrecht“, „Kommunalrecht“, „Kommunales Finanzmanagement“ und „Organisationslehre“ umfasst. Diese Veranstaltungen dienen auch zur Vorbereitung auf die Klausuren. Die Module sind einzeln buchbar. Eine Pflicht zur Teilnahme besteht nicht.

Die Gebühren für die Teilnahme am Zulassungsverfahren und am Vorbereitungslehrgang finden Sie in der Gebührensatzung.

Termine Zulassung 2025

Vorbereitungskurse

Dienstag, 07.01.2025 von 13:30 bis 17:30 Uhr: Verwaltungsorganisation (Herr Borostowski)
Dienstag, 14.01.2025 von 13:30 bis 17:30 Uhr: Kommunalrecht (Frau Koenig)
Dienstag, 21.01.2025 von 13:30 bis 17:30 Uhr: Allgemeines Verwaltungsrecht (Herr Bohnes)
Dienstag, 28.01.2025 von 13:30 bis 17:30 Uhr: Kommunales Finanzmanagement (Frau Tirgrath)

Test

Montag, 10.02.2025 von 09:00 bis 12:00 Uhr

Klausuren

Dienstag, 11.02.2025 von 09:00 bis 12:00 Uhr: Klausur 1
Mittwoch, 12.02.2025 von 09:00 bis 12:00 Uhr: Klausur 2

Mündlicher Teil (Diskussion/Kurzreferat)

Montag, 07.04.2025
Dienstag, 08.04.2025

Die genauen Zeitangaben und die Nennung der Klausurfächer erhalten Sie mit der Einladung zum Zulassungsverfahren.

Ich bin für Sie da:

Vanessa Bergmann

Telefon 02151 861364