Informationen zum Zulassungsverfahren für den Verwaltungslehrgang II
Rechtsgrundlage für die Zulassung zum Verwaltungslehrgang II ist § 1 des 9. ÄndTV TVöD-NRW.
Danach ist zugelassen, wer sich mit Erfolg dem Zulassungsverfahren unterzogen hat. Nach Absatz 2 sind Beschäftigte vom Zulassungsverfahren befreit, die die Abschlussprüfung als Verwaltungsfachangestellte oder die Erste Verwaltungsprüfung (Verwaltungslehrgang I) mit sehr gut oder gut bestanden haben.
Das Zulassungsverfahren besteht aus einem Test, zwei Klausuren, einer Gruppendiskussion sowie einem Kurzreferat.