Aufgabe der Feuerwehr ist die Bekämpfung von Schadenfeuern und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen, beispielsweise bei Bränden, Explosionen oder Verkehrsunfällen. Bei den Berufsfeuerwehren werden Beamtinnen und Beamte des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes zunächst als Einsatzleiterinnen und Einsatzleiter für die Löschzüge der Feuer- und Rettungswachen eingesetzt (Zugführer / C-Dienst). D. h. sie führen im Einsatz Einheiten bis zur Stärke von 22 Einsatzkräften und mehreren Einsatzfahrzeugen. Dabei kann es sich auch um Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr oder des Rettungsdienstes handeln.
Sie werden im Rahmen eines flexiblen Dienstplanmodels im 24-Stundendienst und im Tagesdienst eingesetzt. Zusätzlich zur Einsatztätigkeit sind Sie einem Sachgebiet als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter zugeordnet. Mögliche Sachgebiete sind z. B. Fahrzeug- und Gerätetechnik, Funk -und Kommunikationswesen, Einsatzplanung und -vorbereitung, Ausbildung, Rettungsdienst oder Vorbeugender Brandschutz.
Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten bestehen zur Teamleiterin oder zum Teamleiter. Bezogen auf den Einsatzdienst bedeutet dieses in der Regel die Verwendung als Verbandsführerin oder Verbandsführer (B-Dienst / Einsatzleiterin oder Einsatzleiter für mehrere Löschzüge).