Vermessungsbeamtinnen und -beamte im gehobenen Dienst bearbeiten auf der Grundlage einer praxisbezogenen wissenschaftlichen Fachhochschulausbildung einschlägige Ingenieuraufgaben bzw. technische Problemstellungen. Außerdem erledigen sie Aufgaben der Organisation und Verwaltung innerhalb der Behörde, in der sie beschäftigt sind.
Zu ihren Hauptaufgaben gehört es, Flurneuordnungsverfahren oder Verfahren zur Neugestaltung von Dörfern und städtischen Gebieten technisch-planerisch und vermessungstechnisch durchzuführen, öffentliche Bücher des Kataster- und Grundbuchamtes zu berichtigen sowie die Ergebnisse in amtlichen Karten darzustellen. Die Vermessungsbeamtinnen und -beamte übernehmen in der Regel Sachbearbeiterfunktionen oder sie leiten kleinere (und zum Teil mittlere) Dienststellen und Abteilungen. In diesem Fall sind sie vor allem mit Personalführungs- und Organisationsaufgaben betraut. Im Außeneinsatz werden sowohl herkömmliche Vermessungsmethoden als auch hochtechnische Verfahren wie satellitengestützte Messverfahren oder selbstregistrierende Vermessungsgeräte eingesetzt.
Während ihres Vorbereitungsdienstes haben die Beamtinnen und Beamte im Hinblick auf ihre Tätigkeit innerhalb des Vermessungswesens gute Kenntnisse beispielsweise auf den Gebieten rechtliche Grundlagen, Organisations-, Personal- oder Haushaltsangelegenheiten erworben. Außerdem verfügen sie über sehr gutes Ingenieurwissen, das sie sich vor ihrer Beamtenausbildung während eines Fachhochschulstudiums im Studiengang Vermessungswesen angeeignet haben.
Davon ausgehend nehmen Vermessungsbeamtinnen und -beamte Aufgaben ingenieurmäßiger Natur wahr und bearbeiten auch wichtige Gebiete der Verwaltung wie etwa Kassenangelegenheiten, die mit der Kataster- und Vermessungsverwaltung zusammenhängen. Außerdem befassen sie sich mit Fragen der Anwendung und des Vollzugs des Planungs- und Bauordnungsrechts oder mit einschlägigen Vorschriften auf den Gebieten des Natur- und Landschaftsschutzes, Wasserhaushaltes, allgemeinen Verwaltungsrechts und des Haushaltsrechts.