Hygienekontrolleure führen die Überwachung der hygienischen Verhältnisse in Gemeinschaftseinrichtungen, öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Einrichtungen des Gesundheitswesens durch. Sie ermitteln und leiten Maßnahmen beim Auftreten von übertragbaren Erkrankungen ein. Sie übernehmen Aufgaben in der Überwachung von Trink- und Badegewässern, sowie der Boden-, Luft-, Lärmhygiene und der Umweltmedizin. Hygienekontrolleure erarbeiten u.a. Stellungnahmen zu Bebauungsplänen. Sie arbeiten eng mit den Amtsärzten des Fachbereichs Gesundheit zusammen und mit anderen Ämtern und Behörden. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Beratung von Bürgerinnen und Bürgern in hygienischen und infektionshygienischen Angelegenheiten. Die Tätigkeit ist mit einem hohen Außendiensteinsatz verbunden. Hygienekontrolleure wirken mit bei der Gesundheitsberichtserstattung und der Seuchenalarmplanung.
Die Ausbildung umfasst einen mindestens 900-stündigen theoretischen Teil, der in der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf stattfindet. Der theoretische Lehrgang wird in Teilabschnitten angeboten. Der Lehrgang zum Desinfektor muss zusätzlich erfolgreich abgeschlossen werden.
Die praktische Unterweisung umfasst 3.700 Stunden und werden neben dem Gesundheitsamt auch z. B. bei einer Ordnungsbehörde, dem Veterinäramt, einem Krankenhaus, einem Alten- und Pflegeheim, einem Schwimmbad, einem Wasserwerk, in einer Gemeinschaftsunterkunft, einem Chemischen und Lebensmitteluntersuchungsamt, Bezirksregierung Düsseldorf oder anderen Stellen abgeleistet.
Die Ausbildung schließt mit der staatlichen Prüfung zur Hygienekontrolleurin und zum Hygienekontrolleur ab. Diese Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.