Die im Bereich “Lebensmittelkontrolle” arbeitenden Personen sind auf dem Gebiet der amtlichen Lebensmittelüberwachung tätig. Im Rahmen Ihrer Tätigkeit überwachen sie Betriebe vor allem in Bezug auf die Einhaltung von lebensmittelrechtlichen Vorschriften, entnehmen Proben, gehen Verbraucherbeschwerden nach, beraten und belehren Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter entsprechender Betriebe und veranlassen, sofern notwendig, auch Verwarnungs- oder Bußgelder bis hin zur Schließung von Betrieben. Die im Rahmen der Betriebsbesuche gewonnenen Erkenntnisse werden ausgewertet und dokumentiert.
